Formaler Ablauf

Bei gesetzlich versicherten Patienten

Erstgespräch und Sprechstunden:
Seit dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten wir eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Die Sprechstunde dauert 50 Minuten. Insgesamt sind 3 Sitzungen möglich. 

Ich bin damit eine zeitnah erreichbare Ansprechpartnerin für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen Sie selbst nicht mehr weiterwissen.  In der Sprechstunde ermittele ich als Therapeutin, ob tatsächlich ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob Sie eine entsprechende Therapie benötigen, oder ob Ihnen mit anderen Angeboten - zum Beispiel Ehe- und Familienberatungsstellen - geholfen werden kann. 

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie beispielsweise erfahren:

  • Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
  • Was sagt das „Fachwissen“ über diese Beschwerden?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
  • Welche weitere Beratung oder Therapieformen kann ich nutzen?
    • Brauche ich eine amb. Kurz- oder Langzeittherapie, wenn ich an einer psychischen Erkrankung leide?
    • Was sind die von den Krankenkassen anerkannten Therapieformen: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse? Wie kann ich die beantragen?
    • Brauche ich ggf. teilstationäre oder stationäre Behandlung? 

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür können Sie ausschließlich telefonisch einen Termin bei mir vereinbaren. Sie brauchen keinen Überweisungsschein oder keinen Antrag bei der Krankenkasse. Es sind keine Zuzahlungen notwendig. 

Akutbehandlung: 
An den Sprechstunden kann nahtlos eine Akutbehandlung anschließen. Sie umfasst 12 Einzelsitzungen und muss nicht von Ihrer Krankenkasse beantragt werden, sondern wird nur von uns bei Ihrer Krankenkasse angezeigt und über die Versichertenkarte abgerechnet. 

Eine Akutbehandlung ist lösungs- und ressourcenorientiert. 

Sie kann zum Einen in akuten Krisen eine Überbrückung der Wartezeit für eine Therapie sein (Das Stundenkontingent der Akutbehandlung wird in diesem Falle vom Stundenkontingent der danach genehmigten Psychotherapiestunden abgezogen.). Zum Anderen kann sie in überschaubaren krisenhaften Lebenssituationen als ein ausreichendes Therapieangebot darstellen. Daran schließt dann keine Therapie mehr an. Zum Dritten biete ich die Akutbehandlung als niederschwelliges Angebot für „meine alten Patienten“ an, die sich in akuten krisenhaften Lebenssituationen befinden. Dadurch soll ein Rückfall und eventuell eine erneute Psychotherapie verhindert werden. Die Basis ist hier das alte gemeinsame Arbeitsbündnis, Vertrauen und Wissen, worauf wir wieder verknüpfen können.

Psychotherapie:
An den Sprechstunden oder Akutbehandlung kann eine längere Psychotherapie anschließen. Dann erfolgen in der Regel noch ein Paar probatorische Sitzungen während der Zeit ein Antrag auf eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Dazu ist auch ein Konsiliarbericht von Ihrem Arzt notwendig. Dafür erhalten Sie von uns ein Formular. (Ausschluss organischer Krankheiten, die gegen eine Psychotherapie sprechen könnten und Überprüfung notwendiger medizinischer Mitbehandlung). Für Psychotherapien gibt es derzeit eine Wartezeit. 

Ambulante psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt.

Eine Kurzzeittherapie dauert in der Regel 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60 Sitzungen.

Dies ist jedoch nur als Orientierung zu verstehen. Die Dauer hängt selbstverständlich von Ihrer individuellen Situation und vom jeweiligen Krankheitsbild ab.

 

Bei privatversichterten Patienten 

Bei privatversichterten Patienten hängt der formale Ablauf von den individuellen Vertragsbedingungen ab.